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›Macht‹

Michael Seibel • Kurzabriss zur Geschichte des Begriffs   (Last Update: 05.05.2016)

Der Begriff ›Macht‹ ist ein Grundbegriff beim Verständnis des Menschen als eines einerseits sozialen und andererseits handlungs- und entscheidungsfähigen Wesens. Er ist einigermaßen klar abgrenzbar gegen ›Herrschaft‹, ›Gewalt‹ und ›Terror‹. Gesellschaft, Handlung, Freiheit, Wille und Subjekt haben offenbar Querverweise zu Macht, Herrschaft, Gewalt und Terror.

Man kann fragen, ob Macht die Voraussetzung für individuelle und politische Freiheit und Selbstbestimmung ist, ob Macht z.B. als Handlungsmacht ein Merkmal souveräner Subjekte ist, ob Macht die Fähigkeit meint, Ziele zu erreichen, ob der Begriff Macht auf ein Ungleichgewicht an Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten hinweist. Auf welche Weise ist Macht in soziale Beziehungen eingebettet? Ist insbesondere individuelle Handlungsmacht letztlich ein Phantom oder nicht?

Max Weber

Max Webers klassische Definition von Macht: »Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer soziale Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.« Weber sagt damit nicht, worauf Macht beruht. Der relativ machtlose Teil kann Widerstand leisten. Max Webers klassische Definition von Herrschaft: »Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden«. Herrschaft impliziert für Weber Akzeptanz der Herrschaft seitens der Beherrschten, also Legitimität. Es gibt Motive des Gehorchens. Legitim anerkannte Herrschaft hat üblicherweise Grenzen dessen, was legitimerweise befohlen werden kann. Weil Weber seine Definition nicht an bestimmten Phänomenen festmacht, ist sie auf die unterschiedlichsten Bereiche anwendbar, ebenso auf politische Beziehungen, eine Firma oder auf Liebesbeziehungen.

Jede soziale Beziehung impliziert eine stabile oder brüchige »Machtbalance «, so Norbert Elias .

Anders als ›Herrschaft‹ wird ›Macht‹ erst seit der frühen Neuzeit als allgemeine soziale Kategorie verwendet. Zunächst mussten sich zwei Ideen entwickelt haben
(1) die Idee der Gleichheit der Menschen und
(2) das Wissen um die geschichtliche Gewordenheit der menschlichen Lebensverhältnisse.

Vorsokratisches Denken, Sokrates, Aristoteles

Das vorsokratische Denken fragte nach den Kräften und Mächten, dem zugrundeliegenden Prinzip der Natur (arche), stellte Fragen nach dem Wesen der Welt, der Materie, der Zeit, des Ursprungs und der Veränderung. Einer aktiven Urkraft steht je einer passiven Seite gegenüber.

Seit Sokrates ist Hauptthema nicht mehr Naturphilosophie, sondern der Mensch und das menschliche Zusammenleben. Mit der Vorstellung vom Menschen als zoon politikon werden soziale Hierarchien und Regeln des Zusammenlebens, Themen wie Macht, Herrschaft und (naturgegebene) Rangunterschiede interessant. Was den oikos, den Haushalt angeht, geht man von einer natürlichen Ungleichheit und Hierarchie zwischen Freien und Sklaven oder Barbaren und zwischen Männern und Frauen aus. Darauf setzt die gerechte Ordnung auf. Dem privaten Leben stellt Aristoteles das öffentlichen Leben der Polis gegenüber, wo es um die gerechte Verfassung unter Freien und Gleichen geht. Platon verbindet das Thema der Herrschaft mit der Vernunft (Herrschaft der Weisen zum größtmöglichen Wohl aller) Welche Ordnung kann das sein? Das ist die Frage der Vielzahl von Utopien durch die Jahrhunderte. Denen stehen bis in die Moderne Theorien gegenüber, die von grundsätzlich unaufhebbaren Interessengegensätze zwischen den Individuen ausgehen und gerade die Interessengegensätze aus Ausdruck der Freiheit autonomer Subjekte verstehen (Thomas Hobbes) .

Mittelalter

Augustinus’ De civitate Dei (413-426) betrachtet weltliche Herrschaft und die korrespondierende Untertänigkeit als in der Schöpfung nicht vorgesehen, sondern als Strafe für den Sündenfall und zugleich als notwendige Einrichtung zur Eindämmung der irdischen Sünde (19. Buch, Kap. 15-17). Gehorsam ist Christenpflicht. Der Himmel ist herrschaftsfrei. Für den Herrscher wird Herrschaft als Bürde und Verpflichtung beschrieben. Die Macht des Herrschers ist göttlichen Ursprungs, da allein Gott der einzig wahre Herrscher ist (vgl. Römer 13, 1-2).

Thomas von Aquin vertritt eine Gegenposition zu Augustinus. Für ihn existierte Herrschaft bereits vor dem Sündenfall und ist keine Folge der Sünde, sondern der Gesellschaftlichkeit des Menschen. Für Thomas ist Herrschaft allerdings keine umfassende Untertänigkeit, sondern eher eine gerechte Regierung. In der politischen Theologie des Absolutismus wird das Gottesgnadentum demgegenüber als Inthronisation eines fast gottähnlichen Herrschers mit absoluter Macht ausgelegt. Deutlich wird dies in Jean Bodins Lehre von der uneingeschränkten und unteilbaren Souveränität eines Monarchen in seinen Les six livres de la république (1576). Bodin folgt mit der Ausdehnung des Herrschaftsanspruchs der faktischen Zentralisierung der Staatsmacht und einer Ausweitung der staatlichen Herrschaft auf weitere Lebensbereiche, die vor dem Absolutismus nicht bestand.

Neuzeit

Die Neuzeit entwickelt die Gedanken von Naturrecht und Vertragstheorie. Gegenüber einer prinzipiellen Freiheit und Gleichheit aller Menschen wird über die Legitimität von Herrschaft neu nachgedacht, geraten Herrschaftsansprüche in die Kritik und wird zugleich Macht zu einer allgemeinen Kategorie.

Praktische Erfahrungen mit den Glaubenskriegen und politischen Umbrüchen führen zu philosophische Entwürfen politischer Herrschaft wie dem von Niccolo Machiavellis Il principe (1532), in dem es nicht um Herrschaftslegitimation, sondern um Machtpolitik als Voraussetzung jeder Herrschaft geht. Der Machterhalt erscheint als Selbstzweck, unabhängig von religiösen oder moralischen Erwägungen.
Wenig später stellt Etienne de La Boétie in seinem bis heute ausgesprochen lesenswerten Diskurs über die freiwillige Knechtschaft, 1574, erstmals die grundsätzliche Frage, warum sich Menschen überhaupt einer (diktatorischen) Herrschaft unterwerfen. Wir können uns heute kaum noch vorstellen, dass es Zeiten gab, in denen die gedanklichen Mittel fehlten, um diese Frage zu stellen, die uns heute selbstverständlich erscheint. Wenn wir näher darüber nachdenken, müssen wir zugeben, dass sie heute nach wie vor schwer zu beantworten ist, wenn auch nicht mehr schwer zu stellen.

Auch Thomas Hobbes verzichtet in seiner rationalen Herleitung staatlicher Herrschaft auf moralische oder theologische Kriterien oder Legitimationen und argumentiert allein mit dem praktischen Nutzen: Weder der Herrscher noch die Beherrschten müssen moralisch gut sein; und gerade deshalb ist Herrschaft erforderlich.

In seinen Two Treatises of Government (1690) macht John Locke den Herrscher eher zum Schiedsrichter privater Interessen als zum Souverän. Herrschaft wird sozusagen von einer bürgerlichen Funktion aus gedacht. Damit wird Locke zum Anreger des modernen Verfassungsstaates.

Montesquieu erweitert mit seinem De l’esprit des lois (1748) die naturrechtlichen und vertragstheoretischen Vorstellung des Politischen um eine Betrachtung der kulturellen und ökonomischen Gegebenheiten, welche die Voraussetzungen einer konkreten Herrschaft bilden. Herrschaft ist nicht etwas Ideales, sondern etwas empirisch beschreibbares. In diesem Kontext entwickelt Montesquieu die Lehre der Gewaltenteilung als praktische Maßnahme zur internen Kontrolle von Herrschaftsgewalt.

Seit der Französischen Revolution

Angesichts der sich entwickelnden bürgerlichen Gesellschaft verliert die religiöse Rechtfertigung von Herrschaft ihre Grundlage. Herrschaft wird vor dem Hintergrund einer allgemeinen Gleichheitsidee als unrechtmäßige Gewaltausübung begriffen. Ins Zentrum tritt stattdessen die Vorstellung bürgerlicher Freiheit einerseits und einer an eine gesetzliche Ordnung gebundenen Regierung andererseits. Freie Bürger schließen bei Rousseau einen Gesellschafts- statt einen Herrschaftsvertrag wie bei Hobbes. Zu einen möglichen Problem des Gleichheits- und Fortschrittsdenkens wird es, dass der allgemeine Wille totalitär werden kann.

Schlüsselstellen ab dem Ende des 18. Jahrhunderts sind: Französische Revolution, Auflösung der ständischen Ordnung, Aufhebung der feudalen Leibeigenschaft - die Ideen der Freiheit und der Gleichheit. Die Idee des Staates steht im Zentrum neuer Konzeptionen einer auf Gleichheit und Vernunft gebauten Gesellschaft.

Adam Ferguson in An Essay on the History of Civil Society (1767) und John Millar in The Origin of the Distinction of Ranks (1771/1779) fordern, formale, vertragstheoretische Gleichheit müsse durch eine materielle Gleichheit erweitert werden.

Karl Marx betrachtet die ökonomischen Verhältnisse insgesamt als bewegende Kraft der Geschichte.

Alexis de Tocqueville De la démocratie en Amérique (2 Bde., 1835, 1840) thematisiert nicht den rechtlichen Rahmen oder die Verfassungsordnung, das politische System und auch nicht um die materielle Basis einer Gesellschaft, wie man um diese Zeit hätte erwarten können, sondern die politische Kultur: Öffentlichkeit, Vereine, Parteien, Gewerkschaften, Zeitungen, politisches Bewusstsein und politische Einstellungen. In den Vereinigten Staaten von Amerika sieht er eine solche bürgerliche Gesellschaft (als Zivilgesellschaft) verwirklicht, die als Gegengewicht zur staatlichen Macht in Europa fehle, was zur Instabilität europäischer politischer Ordnungen beitrage. Als einer der ersten prognostiziert er auch die Anfälligkeit demokratischer Massengesellschaften für demagogische Verführung und eine totalitäre Zentralisierung der Macht aus der Herrschaft des Gleichheitsprinzips

Moderne und Gegenwart

Die Begriffe ›Macht‹ und ›Herrschaft‹ werden endgültig zu Schlüsselbegriffen der Sozialwissenschaften. Max Webers: Legitimität wird nicht mehr als moralisches oder juristisches Prädikat, sondern als empirische Feststellung eines Legitimitätsglauben bei den Beherrschten verstanden. Traditionale Herrschaft, charismatische Herrschaft und rationale bzw. legale Herrschaft werden einander gegenübergestellt. Der Begriff Macht sei, so Weber, zu allgegenwärtig und zu »soziologisch amorph«, um ihn näher zu analysieren. An die Stelle der Begriffe ›Macht‹ und ›Herrschaft‹ treten in den Analysen auch andere Begriffe, der des sozialen und kulturellen Kapitals bei Pierre Bourdieu .

Zwei gegensätzliche Tendenzen durchziehen das 20. Jahrhundert: a) zunehmende Demokratisierung und b) gleichzeitig zunehmende totalitäre Herrschaftsformen.

Ideen der Vertragstheorie münden in die Ausbildung demokratischer Rechtsstaaten. Utopischen, geschichtsteleologisch aufgeladene Staatsideen wiesen in Rivhtung Totalitarismus. Dabei wäre totalitäre Herrschaft (Nationalsozialismus, Faschismus und Stalinismus) als staatlich organisierte Rationalität von Diktatur als Tyrannis, als willkürlicher Gewaltherrschaft zu unterscheiden.



Bestimmende Denkansätze des 19. und 20. Jahrhunderts sind u.a.:
Karl Marx - verdinglichte zwischenmenschliche Verhältnisse
George Lukács - Theorie der Verdinglichung und Entfremdung
Emile Durkheim - ›Zwang der sozialen Tatsachen‹, denen der handelnde Mensch gegenüberstehe.
Sigmund Freud - ›Unbehagen in der Kultur‹
Johan Galtung - Begriff der strukturellen Gewalt, die er als Einschränkung subjektiver Lebenschancen dem Begriff einer personellen oder direkten Gewalt gegenüberstellt. „Strukturelle Gewalt ist die vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse oder, allgemeiner ausgedrückt, des Lebens, die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist.“
Deutlich ausgedrückt von Bert Brecht (Me-Ti. Buch der Wendungen):
„Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.“

Selbstbeherrschung

Sigmund Freuds – Triebunterdrückung erzeugt das Kulturwesen Mensch
Norbert Elias betrachtet Zivilisation als Übergang von äußerem Fremdzwang zu internalisiertem Selbstzwang, und diese verinnerlichte Kontrolle ermöglicht jene Selbstbeherrschung, die zur Verfolgung längerfristiger Handlungsziele erforderlich ist. (Über den Prozess der Zivilisation.1976)

Michel Foucault untersucht die Genealogie moderner Subjektivität in Zusammenhang mit der Entwicklung von staatlichen Erziehungs-, Disziplinierungs-, Therapie- und Strafmaßnahmen, die zwar auf körperliche Züchtigung verzichten, dafür aber immer stärker normierend und reglementierend in den subjektiven Kern der Persönlichkeit eingreifen. In diesem Sinn verbindet er im Begriff des Diskurses Macht und Wissen als Erzeugung von Wirklichkeit. An die Stelle der Souveränität eines Herrschers über die Untertanen sei mit der Gouvernementalität eine in das Subjekt eingreifende und die Bevölkerung regulierende ›Biopolitik‹ getreten. Diese Entwicklung wird nicht als Repression verstanden, sondern als Hervorbringung eines modernen Selbst.

Definitions- und Deutungsmacht

In der gegenwärtigen Informationsgesellschaft sind Fragen der Definitions- und Deutungsmacht ein ganz zentraler Macht-Aspekt, obwohl das keine moderne Erfindung ist. Die Entscheidungsgewalt, ob etwas eine Häresie ist oder Teil des rechten Glaubens, setzte auch bereits Deutungsmacht voraus. Ob bis zu 30.000 Tote durch giftige Diesel-Abgase eine hinnehmbare Komplikation des Straßenverkehrs in Deutschland sind oder nicht, ob die Zahl stimmt etc. ist wiederum ein Fall von Deutungsmacht. Dass die Nazis aus Völkermord Rassenhygiene gemacht haben, war u.a. ein Fall von Definitions- und Deutungsmacht.

Hannah Arendt: Gewaltherrschaft im 20. Jahrhundert zeige, dass Gewalt kein Zeichen von Macht, sondern von Machtlosigkeit sei.

Nicht zuletzt aus der Erfahrung des Faschismus ist das Menschenbild neu zu diskutieren: In der Tradition der Aufklärung stehende Vorstellung sehen in Gewalt eher ein Relikt. Andere betrachten Gewalttätigkeit als Teil der menschlichen Existenz.

Macht in funktional differenzierten Gesellschaften

Politische Macht in funktional differenzierten Gesellschaften ist für Niklas Luhmann – in funktional differenzierten Gesellschaften auf selbstbezügliche gesellschaftliche Teilsysteme aufgeteilt. Es besteht keine politische Herrschaftsinstanz, die noch die Möglichkeit der zentralen Steuerung besitzt. Macht ist für Luhmann nicht deshalb das Medium des politischen Systems, weil dieses soziale Teilsystem über eine weitreichende gesellschaftliche Steuerungsmacht verfügt, sondern weil der Erwerb und Erhalt von Macht die Voraussetzung für die Teilhabe am politischen System darstellt und damit dessen Funktionsweise reproduziert. Macht als Medium des politischen Systems kann in funktional differenzierten Gesellschaften jedoch weder in Geld (als Medium des Wirtschaftssystems) noch in Recht (als Medium des Rechtssystems) oder in Wahrheit (als Medium der Wissenschaft) konvertiert werden. Dies im Gegensatz zu historischen Herrschaftstypen. In funktional differenzierten Gesellschaften wird eine Entscheidung des politischen Systems in den anderen gesellschaftlichen Teilsystemen jeweils unterschiedliche Folgereaktionen hervorrufen, die nicht zu kontrollieren und bei gestiegener Komplexität kaum abzusehen sind.

Was bleibt von Macht?

Wenn Macht als die Fähigkeit verstanden wird, eine gewollte Wirkung zu erreichen stellt sich angesichts komplexer, widersprüchlicher und ungewisser Handlungsfolgen die Frage, inwieweit überhaupt noch von Macht gesprochen werden kann. Dies erst recht auf der Ebene subjektiver Selbstbestimmung und Freiheit. Was ist von dem Satz zu halten: ich hatte keine Wahl? Er steht an der Schwelle von Machtrationalität zur Ethik.


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